Leistungen

Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen

Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben. 

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.
  • Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Betriebserlaubnis schriftlich beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet.

Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:

  • Gesundheitsamt
  • Veterinäramt
  • Baurechtsbehörde
  • Brandschutzbehörde
  • Unfallkasse

Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.

In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:

  • die Angebotsformen
  • die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
  • das notwendige Personal
  • sonstige Rahmenbedingungen

Die Betriebserlaubnis kann die zuständige Stelle mit Auflagen versehen.

Fristen

Keine

 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular mit Gruppenblättern
  • Pädagogische Konzeption der Einrichtung
  • Aktueller Grundrissplan mit Nutzflächenberechnung
    • bei Neuantrag bzw. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung
  • Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung bei Doppelfunktion (Einrichtungsleitung und Trägerschaft)

Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:

  • bei Änderung der Angebotsform: acht Wochen
  • bei Neuanträgen: mindestens drei Monate vor Eröffnung

Hinweise

Sie können sich schon während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.

Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales hat dessen ausführliche Fassung am 27.09.2018 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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