Leistungen

Förderung für Regiobuslinien beantragen

Das Ministerium für Verkehr fördert die Einrichtung von Regiobuslinien.
Gefördert werden Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Kraftfahrzeugen (im Sinne des PBefG und der BO Kraft), die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen:

  • zur Anbindung von Mittelzentren, Unterzentren, Verkehrsflughäfen und Nationalparks ohne derzeit regelmäßigen Anschluss an den SPNV, in der Regel in ein benachbartes Mittel-/Oberzentrum oder, wenn nähergelegen, an eine andere geeignete Zugangsstelle des SPNV oder
  • zum Schließen räumlicher Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen.

Zuständige Stelle

Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Verkehr.

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 89686-9010
Fax: 0711 89686-9020
E-Mail: Poststelle@vm.bwl.de

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Zum Erreichen des Förderzwecks müssen bestehende Linien und neue Linien des straßengebundenen ÖPNV als Regiobuslinien folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • schnelle Verbindungsfunktion zwischen Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren und Verkehrsflughäfen
  • ausreichende Erschließung der dazwischenliegenden, nachfragestarken Orte, wenn die Verbindungsfunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird
  • regionale Netzwirkung
  • angebotsorientierte Fahrplangestaltung grundsätzlich im Ein-Stunden-Takt
  • Betriebszeiten analog dem SPNV-Zielkonzept 2025 des Landes für den SPNV an allen Wochentagen
  • einheitlicher Linienverlauf / Streckenverlauf an allen Wochentagen
  • fahrgastfreundliche Umsteigezeiten vom/zum SPNV im Sinne eines integralen Taktfahrplans
  • systematische Anschlusssicherung
  • Mindestanforderungen hinsichtlich den eingesetzten Fahrzeugen
  • Einbindung in den Baden-Württemberg Tarif analog SPNV-Linien

Verfahrensablauf

Antragstellung und Bewilligung

Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind

  • die kommunalen Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG und
  • kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.

Förderanträge müssen im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres beim Ministerium für Verkehr gestellt werden. Die Einreichung der Anträge ist bis zu 23 Monate vor einer möglichen Betriebsaufnahme möglich.

Bei positiver Prüfung des Antrags bewilligt das Ministerium für Verkehr in der Regel im Jahr der Antragstellung.

 

Auszahlung der Förderung

In jährlichen Auszahlungstranchen zahlt die zuständige Stelle die Förderung aus.
Im ersten Betriebsjahr gewährt die zuständige Stelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent des prognostizierten Zuwendungsbetrages.
Ab dem zweiten Betriebsjahr erfolgt durch die zuständige Stelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 90 Prozent des jeweils zuletzt abgerechneten Zuwendungsbetrages.

 

Endabrechnung

Am Ende der Förderung erstellt der Zuwendungsempfänger eine Endabrechnung der Linie.
Die Endabrechnung setzt sich zusammen aus den jährlichen Spitzabrechnungen der Mehrkosten und Mehrerlösen. Auf dieser Basis erstellt der Zuwendungsgeber einen Schlussbescheid.

Fristen

Antragsfrist: 1. Februar bis 31. Mai eines Jahres.

Erforderliche Unterlagen

Der Förderantrag wird mitttels vorgegebenen Antragsformular gestellt.
Diesem müssen weitere Antragsunterlagen beigefügt werden.
Eine detaillierte Auflistung über die Unterlagen, die eingereicht werden müssen, kann der Technischen Richtlinie zum Förderprogramm "Regiobuslinie" entnommen werden.

Kosten

Für die Bearbeitung der Anträge werden keine Kosten erhoben.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 4 - 5 Monate nach Ende der Antragsfrist am 31.05. eines Jahres.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Förderprogramme des VM (s. "Regiobuslinien")

Rechtsgrundlage

  • Landeshaushaltsordnung (LHO)
  • Förderprogramm "Regiobuslinien"

Freigabevermerk

02.03.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
Nächster Termin