Leistungen

Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg - Aufnahme beantragen

Das Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen für Handwerksbetriebe sowie für kleine und mittelständische Unternehmen.

Die geförderten Leistungen umfassen beispielsweise:

  • Prüfen der Exportfähigkeit
  • Suche nach Marktinformationen
  • Aufbau der Organisation
  • Partnersuche
  • Maßnahmendurchführung vor Ort

Folgende Institutionen bezuschussen die Beratungen:

  • für den Bereich "Industrie": Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW Baden-Württemberg)
  • für den Bereich "Handwerk": Handwerk International

Es werden höchstens sechs Beratungstage im Jahr gefördert. Das RKW bietet wie Handwerk International eigene Beratungsleistungen an, die mit einem Landeszuschuss gefördert werden können.

Tipp: Hier finden Sie ein Berechnungsbeispiel für Beratungen "Ausland" des RKW.

Auf die Aufnahme in das Exportberatungsprogramm besteht kein Rechtsanspruch.

Zuständige Stelle

  • für Unternehmen aus Industrie, Handel und Freien Berufen: das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW Baden-Württemberg)
  • für Unternehmen aus dem Handwerk: Handwerk International, Euro Info Centre der Handwerkskammer Region Stuttgart

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Aufnahme in das Exportberatungsprogramm müssen die folgenden Punkte auf Ihr Unternehmen zutreffen:

  • kleines oder mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • Vorjahresumsatz von höchstens EUR 50 Millionen
    Für Beratungen zu den EU-Ländern und zu Norwegen, Island und der Schweiz darf der Umsatz EUR fünf Millionen nicht überschreiten.
  • weniger als ein Viertel des Unternehmenskapitals oder der Stimmanteile im Besitz anderer Unternehmen, die diese Größenklasse übersteigen

Verfahrensablauf

Sie müssen die Aufnahme in das Exportprogramm schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Nehmen Sie schon im Vorfeld Kontakt auf, um die Einzelheiten zu klären.

Erforderliche Unterlagen

Über die erforderlichen Unterlagen und Dokumente informieren die Förderinstitutionen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das  Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.12.2018 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
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