Leistungen

Ermäßigung der Telefongebühr beantragen

Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom können Sie den Sozialtarif der Deutschen Telekom erhalten.

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen analogen oder ISDN-Anschluß haben.

Bei diesen Sozialtarifen handelt es sich um eine freiwillige Vergünstigung der Deutschen Telekom.

Zuständige Stelle

Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom.
  • Sie nutzen diesen Anschluss nicht überwiegend gewerblich.
  • Sie sind durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio von der Rundfunkbeitragspflicht befreit beziehungsweise erhalten eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag oder
  • Sie erhalten Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder
  • Sie sind
    • blind,
    • gehörlos oder
    • sprachbehindert und
    • der Grad Ihrer Behinderung beträgt mindestens 90%.

Hinweis: Sie können die soziale Vergünstigung auch erhalten, wenn Sie mit Angehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, in einem Haushalt leben.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Sozialtarif bei der Deutschen Telekom beantragen. Nutzen Sie dafür das im Internet zum Downoad bereitgestellte Formular und senden Sie es ausgefüllt an die zuständige Stelle.

Fristen

Sie erhalten den Sozialtarif zunächst für maximal drei Jahre, als BaföG-Empfänger nur für ein Jahr. Eine Verlängerung ist jeweils möglich.

Stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligungsfristen einen entsprechenden Antrag.

Hinweis: Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice über die Befreiung von beziehungsweise Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht oder
  • Kopie des BAföG-Bescheides oder
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises

Kosten

Die Höhe der sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom betragen monatlich:

  • EUR 6,94 netto für Personen, die
    • wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebühr befreit sind oder eine Ermäßigung erhalten oder
    • BAföG-Leistungen empfangen
  • EUR 8,72 netto für Personen, die
    • blind,
    • gehörlos oder
    • sprachbehindert sind
    • und deren Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent beträgt.

Nutzen Sie den vollen Betrag in einem Monat nicht aus, wird der Restbetrag nicht in den nächsten Monat übertragen, sondern verfällt.

Die Beträge werden auf die Gebühren für selbst gewählte Standardverbindungen angerechnet.

Achtung: Der Rabatt gilt nicht

  • für die Grundgebühr
  • für Verbindungen zu anderen Anbietern im Rahmen des Call-by-Call
  • bei Voreinstellung des Telefonanschlusses auf einen alternativen Anbieter (Preselection)
  • für Anrufe zu Sonderrufnummern und in Mobilfunknetze
  • bei Pauschaltarifen oder Komplettpaketen

Hinweise

Wenn sich etwas an Ihren Voraussetzungen ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.05.2018 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
Nächster Termin