Leistungen

Erlaubnis zu Außenstart und Außenlandung von Luftfahrzeugen beantragen

Wenn Sie mit einem Luftfahrzeug außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen wollen, benötigen sie eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.

Außerdem benötigen Sie eine Erlaubnis für Starts und Landungen auf Flugplätzen:

  • außerhalb der Start- oder Landebahnen, die in der Genehmigung für den Flugplatz festgelegt sind
  • außerhalb der Betriebszeiten
  • innerhalb von Zeiten mit Betriebsbeschränkung
  • wenn Sie andere Luftfahrzeuge, als in der Genehmigung für den Flugplatz festgelegt, dort betreiben wollen.

In diesen Fällen benötigen Sie neben der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde auch die Zustimmung des Flugplatzbetreibers.

Wenn Sie auf einem Gelände außerhalb eines Flugplatzes landen oder starten möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder einer berechtigten Person für das Gelände.

Sie brauchen keine Erlaubnis für eine Außenlandung,

  • wenn Sie bei Ihrem Luftfahrzeug den Ort der Landung nicht vorhersehen können oder
  • wenn Sie unerwartet landen müssen
    • aus Gründen der Sicherheit oder
    • um zu helfen, wenn eine andere Person in Gefahr ist
  • bei Überlandflügen von
    • Segelflugzeugen
    • Hängegleitern
    • Gleitschirmen
    • bemannte Heiß-/Gasballonen

In diesen Fällen ist die Besatzung verpflichtet, Auskunft gegenüber Berechtigten (Eigentümer, Pächter,Behörden) zu geben über Name und Wohnsitz

  • des Halters oder der Halterin des Luftfahrzeugs
  • des Luftfahrzeugführers beziehungsweise der Luftfahrzeugführerin
  • des Versicherers

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Fügen Sie dem Antrag die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder der berechtigten Person bei.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Umgebungs- und Lagepläne
  • Fotos des Startgeländes
  • Zustimmung der Grundstückseigentümer/ Gemeindeverwaltung

Kosten

EUR 30,00 - 500,00, abhängig vom Bearbeitungsaufwand, von der Art des Luftfahrzeugs sowie dem Gelände, auf dem Sie starten oder landen möchten.

Hinweis: Entstehen beim Start oder bei der Landung Schäden (auch Flurschaden), haben die Besitzer des Grundstücks ein Recht auf Schadensersatz.

Bearbeitungsdauer

mindestens 10 Werktage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat ihn am 17.09.2019 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

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IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
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Raiffeisenbank Wangen
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Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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