Leistungen

Einführungsfortbildung an der Führungsakademie - Teilnahme anmelden

Die verpflichtende Einführungsfortbildung steht am Beginn des lebenslangen berufsbegleitenden Qualifizierungs- und Entwicklungsprozesses für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst.

Die Einführungsfortbildung besteht aus zwei Abschnitten. Im ersten Abschnitt (Blockteil) werden grundlegende Kompetenzen vermittelt. Der zweite Abschnitt (Prozessteil) richtet die Perspektive der Modulinhalte stärker auf das berufliche Umfeld.

Veranstaltungen des Blockteils:

  • Orientierung in der Landesverwaltung (nur für neu eingestellte Mitarbeitende im höheren Dienst ohne Referendariat)
  • Verwaltung im Wandel
  • Zeitmanagement
  • Gesprächsführung
  • Dimensionen der Führung

Veranstaltungen des Prozessteils:

  • Veränderungsprozesse wirksam gestalten
  • Interkulturelle Kompetenzen erwerben
  • Zusammenarbeit erfolgreich gestalten
  • Rhetorik und Präsentation
  • Führung
  • Europa
  • Bürgerbeteiligung im Überblick

Die einzelnen Bausteine sind in sich abgeschlossen. Daher ist die Reihenfolge der Module innerhalb der zwei Abschnitte grundsätzlich frei wählbar.

 

Zuständige Stelle

die Führungsakademie Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

An den Einführungslehrgängen müssen alle neuen, unbefristet eingestellten Mitarbeitenden im höheren Dienst des Landes Baden-Württemberg teilnehmen.

Verfahrensablauf

Die Teilnehmenden melden sich über das Bildungs- und Wissensportal „BW 21“ für die einzelnen Veranstaltungen an. Danach erteilt die oder der zuständige Bildungsverantwortliche im Rahmen des automatisierten Buchungsverfahren die Genehmigung und Freigabe.

Fristen

Die Anmeldefrist endet üblicherweise vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

Erforderliche Unterlagen

keine, da die Prüfung und Freigabe der Anmeldung durch die zuständigen Bildungsverantwortlichen im Prozess des elektronischen Buchungsverfahrens erfolgt

Kosten

Die Kosten der Fortbildung trägt die jeweils zuständige Behörde oder das jeweils zuständige Ressort.

Bearbeitungsdauer

-

Hinweise

-Keine

Rechtsgrundlage

-

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Führungsakademie Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 10.06.2022 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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