Leistungen

Denkmalschutz - Zuschuss beantragen

Sie können vom Land Baden-Württemberg auf Antrag Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen.

Zuschussfähig sind Ausgaben, die

  • bei Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege entstehen,
  • zum Schutz und Pflege eines Denkmals erforderlich sind
  • die üblichen Ausgaben bei vergleichbaren, nicht geschützten Objekten übersteigen.

Zuschüsse können Sie erhalten:

  • als Eigentümerin und Eigentümer, Besitzerin und Besitzer oder sonstige zur Unterhaltung eines Kulturdenkmals verpflichtete Person
  • in bestimmten Fällen als Erwerberin oder Erwerber eines Grundstücks, auf dem sich ein besonders bedeutsames Bodendenkmal befindet.

Höhe:

Bei Zuschüssen an Privatpersonen die Hälfte der zuschussfähigen Ausgaben.

Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss.

Zuständige Stelle

Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn

  • die Maßnahme den denkmalpflegerischen Erfordernissen, vor allem den Zielen des Denkmalschutzgesetzes, entspricht,
  • die Maßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt ist,
  • alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung) vorliegen und
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben
    • bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen und Kirchen als Eigentümer oder Besitzer 30.000 Euro und
    • bei sonstigen Personen 3.000 Euro übersteigen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das dafür erforderliche Formular "Antrag auf Denkmalförderung" erhalten Sie dort.

Anschließend erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

Anträge können Sie jederzeit - allerdings vor Beginn der geplanten Maßnahme - stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Baupläne
  • beschriftete Fotos
  • bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • Maßnahme- und Leistungsbeschreibungen
  • Bauzeitenplan
  • gewerkebezogene Kostenberechnungen
  • Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme

Hinweise

Eine Liste der förderfähigen Ausgaben ist in Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift zur Denkmalförderung enthalten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.02.2020 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

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Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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