Leistungen

Ausbildungsförderung - Änderung persönlicher Daten dem Bundesverwaltungsamt mitteilen

Wenn Sie Ausbildungsförderung erhalten haben, müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt jeden Wohnungswechsel und jede Namensänderung mitteilen. Versäumen Sie das, müssen Sie einen Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung zahlen. Das gilt auch, wenn es beispielsweise aus Vergesslichkeit passiert. Eine Mitteilung an das für Sie bis zum Förderungsende zuständige Amt für Ausbildungsförderung reicht nicht aus.

Die Rückzahlung des Darlehensanteils der Förderung beginnt fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderungshöchstdauer. Vom Bundesverwaltungsamt erhalten Sie etwa sechs Monate vor dem Rückzahlungsbeginn einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Dieser stellt die Höhe der Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer fest. Zugleich werden darin der Rückzahlungszeitpunkt und die Höhe der Raten festgesetzt.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben Ausbildungsförderung erhalten.

Verfahrensablauf

Sie können dem Bundesverwaltungsamt die geänderten Daten telefonisch, schriftlich oder online übermitteln.

Erforderliche Angaben sind bei Umzug, Heirat oder Scheidung:

  • Name und, soweit zutreffend, früherer Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • falls bereits Briefverkehr mit dem BVA besteht: Geschäftszeichen
  • Förderungsnummer (z.B. aus dem letzten BAföG-Bescheid)
  • neue und alte Anschrift

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Keine

Wenn Sie die Mitteilung versäumen: EUR 25,00 oder mehr, je nach Aufwand der Anschriftenermittlung

Hinweise

Hinweis für freigestellte Darlehensnehmer

Das Bundesverwaltungsamt kann Sie in der Rückzahlungsphase auf Antrag wegen geringen Einkommens für eine bestimmte Dauer von der Rückzahlungsverpflichtung freistellen. Eine Freistellung können Sie nur für Rückzahlungsraten erhalten, die noch nicht fällig geworden sinde . Jede Änderung der Familien- und Einkommensverhältnisse müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt sofort schriftlich oder über das BAföG-Onlineformular "Änderungsmitteilung" mitteilen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 16.10.2016 freigegeben.

Telefonzentrale

Frau Bidmon
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 112
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Ab 07.03.2022 sind Besuche auf dem Rathaus und den Verwaltungsstellen in den Stadtteilen auch ohne vorherige Terminabstimmung möglich. Gerne können Sie dennoch einen Termin im zuständigen Amt vereinbaren.

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
IBAN DE73 6106 0500 0458 1900 04
BIC GENODES1VGP

Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
BIC GENODES1RWA

Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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