Leistungen

Landeszahnärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

Als Zahnärztin oder Zahnarzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg anmelden.

Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
  • die Ausbildung der Kammermitglieder sowie deren berufliche Fortbildung zu fördern,
  • die zahnärztliche Weiterbildung in den Fachgebietsbezeichnungen zu regeln,
  • die Erfüllung der Berufspflichten ihrer Mitglieder zu überwachen,
  • die Belange die Qualitätssicherung wahrzunehmen und die Mitwirkung der Kammermitglieder an der Sicherung der Qualität zu regeln,
  • die Aus- und Fortbildung der bei den Kammermitgliedern Beschäftigten zu födern und die Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz wahrzunehmen sowie
  • Dritte, insbesondere Patientnen, in Angelegenheiten, die sich auf die zahnärztliche Berufsausübung beziehen, zu informieren und zu beraten.

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Kammermitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln dürfen, sind zugleich Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine zahnärztliche Approbation oder eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde und
  • üben Ihren Beruf in Baden-Württemberg aus oder üben Ihren Beruf nicht aus, haben aber Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der für Sie zuständigen Bezirkszahnärztekammer schriftlich anmelden. Die Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sind jeweils für den entsprechenden Regierungsbezirk zuständig. Das erforderliche Formular erhalten Sie dort oder im Internet.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und den Zahnarztausweis der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.

Fristen

innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder Ihrer Wohnsitznahme in Baden-Württemberg

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus der Anlage des Anmeldeformulars.

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original, in amtlich beglaubigter Abschrift oder in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen.

Kosten

  • für die Anmeldung keine
  • für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe (vierteljährlich)
    Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer jährlich festsetzt. Der Beitrag setzt sich zusammen aus den Teilbeiträgen für
    • die Landeszahnärztekammer und
    • die jeweilige Bezirkszahnärztekammer.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

01.06.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

Bankverbindungen

Kreissparkasse Uhingen
IBAN DE97 6105 0000 0002 0000 39
BIC GOPSDE6GXXX

Volksbank Uhingen
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Raiffeisenbank Wangen
IBAN DE93 6006 9685 0036 0300 07
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Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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