Leistungen

Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden

Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

Zuständige Stelle

Je nach Straßenklasse sind unterschiedliche Behörden für die Behebung von Straßenschäden verantwortlich:

  • auf Autobahnen: die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes
  • auf Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften: das jeweilige Landratsamt beziehungsweise der Stadtkreis
  • auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten hängt es von der Einwohnerzahl und der betroffenen Straße ab: Bei Bundesstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 80.000 zuständig, bei Landes- und Kreisstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 30.000 zuständig, sonst das Landratsamt.
  • auf allen anderen Straßen innerhalb der Ortschaften, z.B. in Wohn- und Gewerbegebieten, ist die Gemeindeverwaltung zuständig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Keine.

Verfahrensablauf

Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

  • Art der Beschädigung,
  • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
  • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

Fristen

  • Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
  • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

Kosten

  • bei Meldung von Schäden: keine
  • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Art des Schadens

Hinweise

Keine.

Freigabevermerk

21.12.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Telefonzentrale

Frau Diggett
Telefon 07161 / 9380-0
Zi. 209
E-Mail an die Stadt Uhingen

Telefax: 
Stadtverwaltung 07161 /  9380-199
Stadtbauamt 07161 / 9380-159
Ordnungsamt 07161 / 9380-134
Stadtkämmerei 07161/9380-184
Feuerwache 07161/9380-220

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag   9 - 12 Uhr
Mittwochnachmittag 15 - 18 Uhr
Donnerstag-
nachmittag
14 - 16 Uhr

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Bürgermeister-Sprechstunde

Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Uhingen und den Stadtteilen findet in der Regel alle zwei Monate Samstagmorgens eine Bürgermeister-Sprechstunde statt.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen äußern.
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