Baugebiet "Weilenberger Hof"
neuer Bauabschnitt

 

Allgemeine Hinweise

 

Vollständige Exposés zum Bauabschnitt erhalten Bauplatzinteressenten auf Anforderung bei der Stadtverwaltung Uhingen (Herr Dirk Flöter, Tel. 07161/9380122, Mail dirk.floeter@uhingen.de oder Herr Reinhard Goldmann, Tel. 07161/9380120, Mail reinhard.goldmann@uhingen.de). Dort können ggf. auch Beratungsgespräche vereinbart werden.
Die Bauplatzvergabe erfolgt im Einzelfall durch den zuständigen Ausschuss des Gemeinderats der Stadt Uhingen und setzt die Stellung eines Bauplatzantrags voraus. Vordrucke für den Antrag sind im Exposé enthalten bzw. auf dieser Homepage herunterladbar.
Die Modalitäten des Bauplatzverkaufs durch die Stadt Uhingen sind aus dem Bauplatzantrag ersichtlich.

 
 
 

Übersichtskarten

 

Lage des Baugebietes in Uhingen

 
 
 

Baugebiet Weilenberger Hof

 
 
 
 

Bebauungsplan Weilenberger Hof -Textteile und zeichnerischer Teil

 
 
 
 

Tabelle verfügbarer Bauplätze

 
Flurstück-Nr. Fläche
Einzelhausbauplätze  
5371 463 m²
5372 425 m²
5373 425 m²
5375 507 m²
5378 452 m²
5380 480 m²
5390 476 m²
5391 454 m²
5393 457 m²
5394 505 m²
5396 592 m²
5400 574 m²
5403 566 m²
5404 * 531 m²
Einzel- oder Mehrfamilienhausbauplätze  
5367 * 854 m²
5385 * 694 m²
5386 539 m²
Doppelhausbauplätze  
5369 299 m²
5370 247 m²
5381 248 m²
5382 305 m²
5388 303 m²
5389 255 m²

 
 
 

 
 

Bauplatzpreise "Weilenberger Hof"

 

Wohngebiet I entlang Hohenstaufenstraße

 
Bewerber aus Uhingen nicht aus Uhingen
Familie ohne Kind 300 Euro 320 Euro
Familie mit 1 Kind 280 Euro 300 Euro
Familie mit 2 Kindern 260 Euro 280 Euro
Familie mit 3 Kindern 240 Euro 260 Euro
Familie mit 4 oder
mehr Kindern
220 Euro 240 Euro

 
 
 

Wohngebiet II entlang der Sparwieser Straße
(die Grundstücke sind in der o.g. Tabelle mit * gekennzeichnet)

 
Bewerber aus Uhingen nicht aus Uhingen
Familie ohne Kind 270 Euro 290 Euro
Familie mit 1 Kind 250 Euro 270 Euro
Familie mit 2 Kindern 230 Euro 250 Euro
Familie mit 3 Kindern 210 Euro 230 Euro
Familie mit 4 oder
mehr Kindern
190 Euro 210 Euro

 
 

1. Familie:
Unter den Begriff Familie fallen alle verheirateten und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Bewerber, Alleinerziehende sowie Lebenspartnerschaften,
welche in häuslicher Gemeinschaft leben.
2. Bewerber aus Uhingen:
Dies sind Familien, bei denen ein Familienmitglied
- seit mindestens zwei Jahren in Uhingen wohnt, oder
- seit mindestens zwei Jahren in einem Uhinger Betrieb arbeitet, oder
- mindestens fünf Jahre in Uhingen gewohnt hat und seit nicht länger als zehn Jahren aus Uhingen weggezogen ist.
3. Kinder:
Als Kinder werden alle steuerlich anerkannten Kinder gezählt.

 
 
 

Einen Bauplatzantrag zum herunterladen und ausdrucken finden Sie hier: