Informationen der Deutschen Rentenversicherung
Sprechtag im Uhinger Rathaus
Seit Januar 2011 ist es leider nicht mehr möglich, sich vor Ort in Uhingen seine Rentenansprüche berechnen zu lassen. Die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Göppingen führt ihren Schwerpunktsprechtag in Uhingen nicht weiter.
Selbstverständlich können aber weiterhin Beratungstermine direkt in Göppingen unter der Telefonnummer 07161 – 960730 vereinbart werden.
Schneller gelangen Sie zu der Terminvergabe mit folgendem Link:
https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp
Desweiteren stehen Ihnen nach wie vor die Mitarbeiterinnen der Ortsbehörde Uhingen ( Erdgeschoss Zimmer 003 und Zimmer 005 ) sowie die Kolleginnen in den Aussenstellen Baiereck, Holzhausen und Sparwiesen für Ihre Fragen rund um die Rente und für die Rentenantragstellung gerne zur Verfügung.
Aktuelle Informationen:
Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
Wer nachträglich freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2011 entrichten will, muss das bis spätestens 31. März 2012 getan haben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin.
Insbesondere Versicherte, die ihre Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten wollen, sollten diesen Termin nicht versäumen! Denn bereits eine Beitragslücke von nur einem Monat reicht, um diese Anwartschaft zu verlieren.
Wer für 2011 den Mindestbeitrag nachzahlen will, muss pro Monat 79,60 Euro entrichten. Der freiwillige Höchstbeitrag beträgt monatlich 1.094,50 Euro. Auf dem Überweisungsauftrag muss neben der Versicherungsnummer sowie dem Vor- und Zunamen unbedingt auch der Zeitraum angegeben werden, für den die Beiträge bezahlt werden.
Mehr Informationen enthält die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Angefordert werden kann die Broschüre telefonisch unter 0721 825 23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de). Noch schneller geht das Herunterladen von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.
Rente mit 67: Was ändert sich für mich?
Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg erklärt, was Ruheständler erwartet:
Wann kann ich in Rente gehen?
Die Altersgrenze steigt ab 2012 für die Jahrgänge 1947 bis 1964 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wer 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, der Jahrgang 1959 mit 66 Jahren und zwei Monaten. Ab Jahr-gang 1964 gibt es die Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren.
Kann ich nach 45 Arbeitsjahren noch mit 65 in Rente gehen?
Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen aber nicht dazu.
Kann ich auch früher in Rente gehen, wenn ich nicht auf 45 Jahre komme?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen und meist mit Abzügen. Das gilt für Versicherte mit 35 Versicherungsjahren, für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr richtig arbeiten können, für schwerbehinderte Menschen und für einen Teil der Beschäftigten im Bergbau. Ausnahmen gibt es auch bei bestimmten Altersteilzeitvereinbarungen.
Müssen auch schwerbehinderte Menschen bis 67 arbeiten?
Nein. Allerdings steigt die Altersgrenze für die Jahrgänge ab 1952 ebenfalls ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt bis 2029 von 60 auf 62 Jahre. Wer dann ab 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – für drei vorgezogene Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregel: Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
Ich bekomme derzeit schon eine Rente wegen Erwerbsminderung, die auf das 65. Lebensjahr befristet ist. Was passiert damit?
Wer als Erwerbsminderungsrentner von der Anhebung der Regelaltersgrenze betroffen ist, bekommt von seinem Rentenversicherungsträger einen individuellen Änderungsbescheid zugesandt. Mit diesem wird die bisher auf das 65. Lebensjahr befristete Rente auf die neue persönliche Regelaltersgrenze verlängert.
Kann ich später in eine Altersrente ohne Abzüge wechseln?
Nein, das ist nicht möglich. Wird eine Altersrente mit Abzügen gezahlt, ist ein späterer Wechsel in eine Altersrente ohne Abzüge ausgeschlossen. Das bedeutet, die Abzüge bleiben für die Dauer des Rentenbezugs immer bestehen.
Wie sieht das mit der Altersteilzeit aus?
Für Versicherte, die vor 1955 geboren sind und bis zum 31. Dezember 2006 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, gibt es einen Vertrauensschutz. Für sie gelten die jetzt noch bestehenden Vorschriften zu den Altersrenten weiter.
Was passiert, wenn ich nicht mehr richtig arbeiten kann?
Das sichert die gesetzliche Rentenversicherung in der Regel durch Erwerbsminderungsrenten. Abhängig vom Rentenbeginn steigt das Rentenalter ohne Abzüge ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Wer früher auf diese Rente angewiesen ist, muss Abzüge in Kauf nehmen – höchstens jedoch 10,8 Prozent. Ausnahmen gibt es für Versicherte mit 35 (ab 2024 mit 40) Beitragsjahren. Für sie gilt weiterhin die Altersgrenze 63.
Was ändert sich bei der Witwen- und Witwerrente?
Hier steigt die Altersgrenze für die große Witwen- oder Witwerrente ab 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre – abhängig vom Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 wird diese Rente erst ab 47 Jahren gezahlt.
Was kostet mich die vorzeitige Rente?
Wer früher in Rente geht und damit länger Rente bekommt, muss lebenslange Abzüge in Kauf nehmen. Für jeden Monat vor dem regulären Rentenalter werden 0,3 Prozent abgezogen. Wer zum Beispiel nach 35 Versicherungsjahren mit 63 statt mit 67 in Rente gehen will, muss Abzüge von 14,4 Prozent (48 Monate x 0,3 Prozent) hinnehmen.
Bekomme ich eine höhere Rente, wenn ich bis 67 arbeite?
Ja, weil Sie zwei Jahre länger in die Rentenversicherung einzahlen. Ein Beispiel: Ein Standardrentner (45 Beitragsjahre, Durchschnitts-einkommen) hat heute eine Rente von rund 1.236 Euro. Arbeitet er bis 67, erhöht sich seine Monatsrente im Westen um rund 56 Euro, im Osten um rund 48 Euro.
Bleibt die Rendite bei der Rente mit 67 positiv?
Ja, die Versicherten werden im Normalfall auch in Zukunft mehr Rente bekommen, als sie nach einem langen Arbeitsleben an Beiträgen eingezahlt haben. Die Rendite wird zwar langfristig sinken, sie wird aber positiv bleiben. Das bestätigt auch die Stiftung Warentest.
Weitere Informationen zum Thema bieten die kostenlosen Broschüren „Rente mit 67: Wie Sie Ihre Zukunft planen können“ und „Die richtige Altersrente für Sie“. Die Broschüren können kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bw.de) stehen sie ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
Mehr Informationen zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de
